Ist die Ehe gescheitert, ist eine Scheidung von dieser unausweichlich. Doch damit stellt sich immer auch die Frage nach den Kosten Scheidung. Wer jetzt glaubt, man kann pauschal sagen, so wie es bei einer Hochzeit der Fall ist, wo für das Standesamt der Betrag X anfällt, das würde auch auf ein Scheidungsverfahren zutreffen, der täuscht sich hier. Bei einem Scheidungsverfahren gibt es verschiedene Kosten die anfallen. Zusätzlich können noch Nebenkosten entstehen, wie man dem nachfolgenden Artikel entnehmen kann.
Wenn die Ehe geschieden werden soll
Das Scheitern einer Ehe ist in der Regel keine schöne Sache. Auch weil oftmals viele Gefühle hier eine Rolle spielen. Mit dem scheitern der Ehe, stellt sich immer die Kostenfrage für das Scheidungsverfahren. Das Scheidungsverfahren ist das formelle Verfahren, das vor einem Familiengericht stattfinden muss. Erst mit Beschluss von einem Richter/in kann eine Ehe rechtskräftig geschieden werden. Die Kosten Scheidung die hierbei anfallen, hängen im wesentlichen davon ab, was für ein Streitwert das Familiengericht hier festlegt. Bei der Festlegung vom Streitwert, ist das Einkommen der Parteien maßgebend. Je höher das ausfällt, umso ist meist auch der Streitwert. Basierend auf den Streitwert, werden im Anschluss die Verfahrenskosten bestimmt, aber auch die anfallenden Gebühren für einen Rechtsanwalt. Wer sich jetzt denkt, ich brauche keinen Rechtsanwalt, der täuscht sich leider. Mindestens eine Partei braucht nämlich in einem Scheidungsverfahren einen Anwalt, da in Deutschland nur ein Anwalt einen Antrag auf Scheidung einer Ehe stellen darf. Und diese Regelung kann man leider auch nicht umgehen.
Kostenverteilung und Nebenkosten
Wenn jetzt um die Verfahrenskosten für das Scheidungsverfahren geht, so werden diese hier anfallende Kosten zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt. Anders sieht es aus im Bezug auf die Rechtsanwaltsgebühren. Wer einen Rechtsanwalt im Scheidungsverfahren hat, muss die Kosten für den Rechtsanwalt selber tragen. Kann man diese nicht selber tragen, so gibt es hier Möglichkeiten wie die Prozesskostenhilfe. Dann werden die anfallenden Kosten vom Staat vollständig oder anteilig übernommen, je nachdem wie die Einkommensverhältnisse sind. Abgesehen von diesen Kosten Scheidung, hat man noch Nebenkosten die anfallen könne und diese können nicht zu knapp ausfallen. Mit einer Scheidung besteht zum Beispiel die Möglichkeit, den bisherigen Familiennamen wieder abzulegen, den man vorher mit der Hochzeit angenommen hat. Möchte man das, so entstehen hier für das Ablegen vom Familiennamen entsprechende Gebühren für die Namensänderung, aber auch Gebühren für die Erneuerung vom Personalausweis. In der Regel werden diese Gebühren zwischen 50 bis maximal 70.00 Euro liegen. Tragen muss man diese Kosten selbst.