Fahnenstange

Wer eine Fahne hissen möchte, benötigt eine Fahnenstange und zumeist auch eine örtliche Genehmigung für das Aufstellen eines Mastes oder einer Befestigung am Gebäude. Vor vielen öffentlichen oder privaten Gebäuden finden sich hin und wieder entsprechende Fahnenmasten. Hieran werden Nationalflaggen oder auch Werbefahnen hochgezogen.

Eine Fahne als Marketingmittel

Fahnen fallen immer ins Auge beim Vorbeifahren oder Vorbeigehen. Aus diesem Grund eignen sie sich sehr gut als Werbemittel. Viele Firmen nutzen Fahnen, um sie mit einem persönlichen Firmen-Werbedruck zu hissen. Potentielle Kunden werden immer von einer Fahne mit Unternehmenslogo oder Werbeslogan angesprochen. Fahnen haben einen sehr hohen Wiedererkennungswert und sind auch oftmals ein guter Orientierungspunkt im allgemeinen Straßengeschehen, weil sie schon von weitem sichtbar sind.

Fahnenstange

Genehmigungsvoraussetzungen

Allerdings müssen einige Voraussetzungen in juristischer Hinsicht erfüllt sein, bevor die eigene Fahne vor der Firma oder auch auf einem Privatgrundstück gehisst werden kann und darf. Bei einer Fahnenmastbefestigung an einer Gebäudehalterung muss eine Genehmigung eingeholt werden. Diese bauliche Veränderung muss bei der zuständigen Baubehörde angezeigt werden. Vornehmlich geht es hierbei darum, eventuell entgegensprechende Sicherheitsbedenken aus dem Weg zu räumen. Auch bei einem freistehenden Mast muss örtlich hin und wieder eine Genehmigung eingeholt werden. Dies ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Damit es zu keiner Verweigerung der Genehmigung kommt, ist es erforderlich, dass die Genehmigung vor dem Aufstellen eingeholt wird. Mehrere Fahnenmasten, die nebeneinander aufgestellt werden müssen, dürfen nur mit einem gewissen Sicherheitsabstand aufgestellt werden. Sollte es durch einen Sturm zu einem Mastbruch kommen, wird durch den Abstand gewährleistet, dass die Masten nicht aufeinander fallen und es zu weiteren Schäden kommt.

Fahnenmast richtig aufstellen

Soll ein freistehender Mast auf einem Privat- oder Firmengrundstück aufgestellt werden, sollte zur Sicherung zunächst ein genehmigungsfreies Fundament erstellt werden. Hierzu wird Beton in das Erdreich gegossen. In das Betonfundament wird dann die Bodenhülse eingelassen. Das Fundament muss mit der Bodenhülse einige Stunden trocknen. Auf die Bodenhülse kann dann nach Austrocknung des Fundaments ein Fahnenmast gesteckt werden. Viele Fahnenmasten sind mehrteilig und lassen sich leicht und sicher ineinanderstecken, damit auch eine hohe Stabilität gegeben ist. Das Fundament gewährleistet zudem, dass der Mast samt Fahne nicht beim ersten kleinen Windstoß umgeworfen wird und weitere Schäden anrichtet, weil die Utensilien durch die Gegend fliegen. An dem Mast kann dann die Fahne befestigt werden. Motive sind dabei nicht wichtig, soweit sie geltende Rechtsvorschriften einhalten. Hinsichtlich der Fahnengröße kann es allerdings örtlich Vorschriften geben. Insbesondere darf die Nachbarschaft nicht durch die Größe der Fahne belästigt werden.

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